Einstellungszuschuss

Einstellungszuschuss
Einstellungszuschuss,
 
finanzielle Leistung, die die Bundesanstalt für Arbeit einem Arbeitgeber befristet gewähren kann, der vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, und einen arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmer auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz beschäftigt (§§ 225 folgende Sozialgesetzbuch III). Der Einstellungszuschuss kann für höchstens zwölf Monate in Höhe von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts gezahlt werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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